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   BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60   

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https://dejure.org/1962,408
BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60 (https://dejure.org/1962,408)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1962 - II C 13.60 (https://dejure.org/1962,408)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1962 - II C 13.60 (https://dejure.org/1962,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (G 131) - Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der "Rückkehr aus fremden Staaten" - Heimischwerden eines Rückkehrers im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. c

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60
    Im Zustand der Vertreibung befand sich ein Vertriebener so lange, bis er in zumutbarer Weise - unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse - am Aufnahmeort in das allgemeine Leben eingegliedert war, wobei es nicht entscheidend auf den Willen ankommt, dort auf die Dauer zu bleiben (BVerwGE 9, 233 [BVerwG 21.10.1959 - V C 163/57]).
  • BVerwG, 08.04.1960 - VI C 100.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60
    Nur wenn festgestellt wurde, daß Magdeburg und Ziesar für die Klägerin keine Zwischenstationen waren, könnte daher die Anwendung des § 4 Abs. 2 G 131 statt des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c G 131 in Betracht kommen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. April 1960 - BVerwG. VI C 100.59 -).
  • BGH, 25.10.1954 - III ZR 238/53

    Wohnsitzbegründung nach Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 13.60
    Es ist also zwischen den Sowjetzonenflüchtlingen und den Vertriebenen zu unterscheiden, für die der zeitweilige Aufenthalt in der Sowjetzone lediglich eine Zwischenstation in dem schon dargelegten Sinne war (vgl. hierzu BGHZ 15, 130 [BGH 25.10.1954 - III ZR 238/53]).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 11.72

    Definition der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 132

    Eine solche Abweichung hat die Beschwerde jedoch weder hinsichtlich des Urteils vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 13.60 - (BVerwGE 14, 167) noch hinsichtlich des Urteils vom 26. März 1954 - BVerwG IV A 90.53 - (Buchholz 427.1 § 30 SHG Nr. 5 = RLA 1954, 339) dargetan; die Beschwerdeschrift genügt insoweit schon nicht den formellen Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO.

    Im Gegenteil, das Berufungsgericht hat sich ausdrücklich der im Urteil des Senats vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 13.60 - dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen, daß ein Vertriebener sich im Zustand der Vertreibung so lange befunden habe, bis er in zumutbarer Weise - unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse - am Aufnahmeort in das allgemeine Leben eingegliedert war, wobei es nicht entscheidend auf den Willen ankomme, dort auf die Dauer zu bleiben.

  • BVerwG, 28.01.1972 - II B 37.71

    Rechtsmittel

    Anscheinend hat die Beschwerde damit geltend machen wollen, die Verwaltung des beklagten Landes halte sich heute bei der Anwendung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c des Gesetzes zu Art. 131 GG an die zu dieser Vorschrift vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwGE 14, 167 vertretene Auffassung; vor Bekanntwerden dieser höchstrichterlichen Entscheidung habe die Verwaltung des Beklagten § 4 des genannten Gesetzes anders angewendet.

    Eine Verletzung des § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, wäre nur dann schlüssig dargetan, wenn dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen wäre, daß sich dem Verwaltungsgerichtshof eine Aufklärung über die Richtigkeit der Behauptung des Klägers aufgedrängt hat, auf Grund des Urteils BVerwGE 14, 167 habe sich in gleichliegenden Fällen eine Verwaltungspraxis des Beklagten herausgebildet, derzufolge "regelmäßig ein Wiederaufgreifen des Verfahrens stattfinde".

  • BVerwG, 27.03.1969 - II C 16.65

    Anspruch auf Versorgung auf Grund des Bundesgesetzes zur Regelung der

    Ihnen sind Zeiten der Einleitung und Vorbereitung der Umsiedlung ebenso zuzuordnen wie "Zwischenstationen" im Zuge der Umsiedlung (zu "Zwischenstationen" vgl. BVerwGE 14, 167); und auch die hier in Rede stehende Umsiedlung erforderte nach den - für das Revisionsgericht verbindlichen (§ 137 Abs. 2 VwGO) - tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts "umfangreiche Ermittlungen und Vorbereitungen".
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 39.65

    Versorgung eines Berufssoldaten - Rechtskraft eines Urteils

    Nach dem von dem Kläger behaupteten Sachverhalt kann zwar die Auffassung gerechtfertigt sein, daß der Aufenthalt des Klägers in Westfalen und der in München nur "Zwischenstationen" im Zuge der Vertreibung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. c G 131 waren (vgl. BVerwGE 14, 167 [170]).
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